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BaFin warnt vor neuen Online-Vermittlungsseiten – Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die BaFin weist erneut auf eine große Anzahl nahezu identischer Webseiten hin, die angeblich Schulungen zu „Trading“, „Anlagestrategien“ und „Investitionen in Finanzprodukte“ vermitteln wollen. Nutzer sollen auf den Seiten persönliche Daten in Kontaktformulare eingeben – doch tatsächlich dienen die Websites nach Erkenntnissen der BaFin nicht der Weitergabe an Bildungsanbieter, sondern der Akquise für nicht beaufsichtigte Online-Handelsplattformen.

Woran die BaFin die betrügerische Struktur erkennt

Die gelisteten Websites folgen stets demselben Muster:

  • Kein rechtsgültiges Impressum

  • Fiktive Firmenadressen

  • Gleiche Inhalte, gleiche Designs

  • Anschein von „Bildung“, tatsächlich Weiterleitung von Nutzerdaten an Trading-Plattformen ohne BaFin-Erlaubnis

Damit stehen die Seiten im Verdacht, der Anbahnung unerlaubter Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen zu dienen – ein klarer Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.

Warum das gefährlich ist

Sobald Interessenten ihre Daten eintragen, werden sie häufig:

  • von aggressiven Callcentern kontaktiert,

  • zu Einzahlungen auf nicht regulierte Plattformen gedrängt,

  • später mit weiteren Fake-Dienstleistungen („Steuern“, „Freischaltungsgebühren“, „Auszahlungsgebühren“) unter Druck gesetzt.

Einmal verlorenes Geld ist bei solchen Konstrukten fast immer endgültig weg.

Beispiele der aktuell betroffenen Domains

Die BaFin nennt über 70 konkrete Webseiten, darunter:

axelonbit(.)com
bextradynamic(.)com
immediatebextra(.)com
kost-ase-ai(.)de
lynavotrade-systems(.)de
nexenbit(.)com
proxelbit(.)com
rovixen-ai(.)de
soldesmartbit(.)de
voxigenai-offiziell(.)de
…und viele weitere.

Auffällig sind häufig wiederkehrende Namensbestandteile wie bit, nex, core, ai, immediate, immutable, dynamic – ein Hinweis auf ganze Serien automatisiert erstellter Fake-Domains.

Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland benötigen Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnis der BaFin. Wer ohne diese Genehmigung tätig ist, verstößt gegen das KWG und handelt unerlaubt.

Die BaFin ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf:

  • grundsätzlich keine persönlichen Daten auf unbekannten Vermittlungsseiten einzugeben,

  • Angebote immer in der Unternehmensdatenbank der BaFin zu überprüfen,

  • misstrauisch zu werden, wenn „Trading-Schulungen“ als Köder dienen.

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