Az.: 620 IN 968/25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KK InterTrade GmbH hat das Amtsgericht Duisburg am 10. November 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Der am 25. April 2025 eingegangene Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Stresemannstraße 23, 10963 Berlin, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 274834 B eingetragen. Geschäftsführer ist Herr Dimitar Shishkov, wohnhaft in Uspeh 3, 4000 Plovdiv, Bulgarien.
Mit dem Beschluss stellt das Gericht fest, dass bei der Schuldnerin keine ausreichenden Vermögenswerte mehr vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dies betrifft insbesondere Gerichtskosten und die Vergütung eines Insolvenzverwalters. Ohne diese finanzielle Grundlage kann ein Verfahren zur geordneten Abwicklung nicht eröffnet werden. Der Antrag einer Gläubigerin, die damit ursprünglich die Durchsetzung ihrer Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bezweckte, bleibt damit wirkungslos.
Die Abweisung mangels Masse bedeutet in der Praxis meist das faktische Ende der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens. Zugleich verlieren die Gläubiger regelmäßig ihre Aussichten auf Rückzahlung, da keine Insolvenzmasse zur Verteilung vorhanden ist.
Dieser Beschluss lässt erkennen, dass sich die KK InterTrade GmbH in einer vollständig finanziell ausgehöhlten Situation befindet. Eine Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister wird häufig als nächster Schritt durch das Registergericht geprüft, sofern kein Massezuschuss erfolgt oder keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden.
Mit der Entscheidung hat das Amtsgericht Duisburg den Versuch einer Gläubigerdurchsetzung im Wege des Insolvenzrechts endgültig gestoppt – ein ernüchterndes Ergebnis für die beteiligten Gläubiger.