Im Rahmen des Insolvenzverfahrens unter dem Aktenzeichen 70g IN 295/25 hat das Amtsgericht Köln am 10. November 2025 um 13:35 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der meteor Personaldienste AG & Co. KGaA angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Schanzenstraße 36, 51063 Köln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 22643 verzeichnet. Gesetzlich vertreten wird sie durch die meteor Verwaltungs AG, ebenfalls mit Sitz in Köln, deren Vorstand Chris Hauenstein ist.
Die meteor Personaldienste AG & Co. KGaA ist im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sowie der Durchführung von Dienst- und Werkverträgen tätig und gehört damit zu einem zentralen Akteur im deutschen Zeitarbeitsmarkt. Der nun eingeleitete Schritt der vorläufigen Insolvenzverwaltung erfolgt vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten, deren genauer Umfang noch zu prüfen sein wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln, bestellt. Seine zentrale Aufgabe besteht in der Sicherung und Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens.
Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen. Dies betrifft insbesondere Kontobewegungen, Vertragsabschlüsse sowie die Einziehung offener Forderungen. Parallel dazu ist es den Drittschuldnern ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle finanziellen Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Dieser wurde zudem ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen zu verwalten.
Mit der Anordnung des Amtsgerichts Köln ist ein rechtlich bedeutender Schritt im Insolvenzprozess der meteor Personaldienste AG & Co. KGaA getan. Die kommenden Wochen werden maßgeblich darüber entscheiden, ob eine wirtschaftliche Sanierung möglich erscheint oder ob die Gesellschaft zerschlagen wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage detailliert prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens berichten.