Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 280 IN 222/25 hat das Amtsgericht Mainz am 11. November 2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Karrié Bau Beteiligungsgesellschaft mbH angeordnet.
Angaben zur Gesellschaft:
- Firma: Karrié Bau Beteiligungsgesellschaft mbH
- Registergericht: AG Mainz, HRB 50283
- Geschäftsführung: Peter-David Karrié
- Sitz: Robert-Bosch-Straße 40, 55129 Mainz
Maßnahmen laut Beschluss:
- Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO).
- Drittschuldnern – also Schuldnern der Gesellschaft – ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Antragstellerin zu leisten. Sie müssen sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter halten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach
BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte
Eschersheimer Landstraße 50–54, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: 069 / 53084380
Fax: 069 / 530843814
E-Mail: frankfurt@bbl-law.com
Rechtsmittel:
Die Gesellschaft kann gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen nach Zustellung sofortige Beschwerde einlegen, ebenso Gläubiger bei Rüge fehlender internationaler Zuständigkeit (gemäß EU-Verordnung 2015/848).
Die Beschwerde ist beim:
Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Hintergrund:
Die Karrié Bau Beteiligungsgesellschaft mbH ist Teil einer bekannten Bauunternehmensgruppe mit Aktivitäten in Hoch- und Ingenieurbau. Mit der angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung werden die Vermögenswerte des Unternehmens zunächst gesichert. Es bleibt offen, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet oder später mangels Masse eingestellt wird.