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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Solidas GERCH Augsburg Projektentwicklung 1.0 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 503 IN 212/25

Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Solidas GERCH Augsburg Projektentwicklung 1.0 GmbH am 11. November 2025 um 10:09 Uhr weitreichende Maßnahmen getroffen, um das Vermögen der Gesellschaft vor möglichen Nachteilen zu sichern. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 33700 eingetragen und hat ihren Sitz in der Ludwigstraße 13, 86152 Augsburg. Sie wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Christian Tesan.

Mit dem Beschluss wurde der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Anordnung erfolgt gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung und zielt darauf ab, die ordnungsgemäße Fortführung des Unternehmens zu überwachen und den Gläubigerschutz sicherzustellen.

Fortan sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Darüber hinaus hat das Gericht ein Zahlungsverbot gegenüber der Schuldnerin erlassen: Drittschuldnern – also Personen oder Unternehmen, die Verbindlichkeiten gegenüber der Solidas GERCH Augsburg Projektentwicklung 1.0 GmbH haben – ist es untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten.

Gleichzeitig wurde Dr. Schmidt ausdrücklich ermächtigt, Bankguthaben und sämtliche sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind aufgefordert, ab sofort nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung Leistungen zu erbringen.

Diese Maßnahmen dienen der Stabilisierung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft während der sensiblen Phase vor einer möglichen Insolvenzeröffnung und schaffen die Grundlage für eine strukturierte Prüfung der weiteren Schritte im Verfahren.

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