Az.: 71 IN 1014/24
Das Amtsgericht Münster hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Green Futura Holding GmbH eine endgültige Entscheidung getroffen: Mit Beschluss vom 7. November 2025 wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Fresnostraße 101, 48159 Münster, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 22136 eingetragen. Als Geschäftsführer treten Herr Paul Raabe und Frau Janine Raabe auf, beide wohnhaft unter der Firmenadresse.
Dem Verfahren vorausgegangen war ein am 3. Dezember 2024 eingegangener Insolvenzantrag, den die Schuldnerin bereits am 29. November 2024 selbst gestellt hatte. Ziel war es, ein geordnetes Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen einzuleiten. Die gerichtliche Prüfung ergab jedoch, dass die Gesellschaft über kein ausreichendes pfändbares Vermögen mehr verfügt, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken.
Die Abweisung wegen fehlender Masse bedeutet faktisch das Ende des Unternehmens: Ein reguläres Insolvenzverfahren kann nicht eröffnet werden, weil selbst die hierfür notwendigen Mindestmittel nicht vorhanden sind. Gläubiger bleiben damit in vielen Fällen auf ihren Forderungen sitzen, da keine Masse zur Verteilung zur Verfügung steht.
Mit diesem Beschluss gilt die Green Futura Holding GmbH als insolvenzunfähig. Eine Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister könnte in der Folgezeit durch das Registergericht angestoßen werden, sofern keine weiteren Schritte – etwa die Aufnahme von Masse durch Dritte – erfolgen.