Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 22 IN 91/25 hat das Amtsgericht Tostedt am 10. November 2025 um 15:47 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die ES Cars of Hamburg GmbH aus Neu Wulmstorf erlassen und gleichzeitig die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Hauptstraße 71, 21629 Neu Wulmstorf (HRB 208425, AG Tostedt) wird vertreten durch Geschäftsführer Erol Turan.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Friedrich von Kaltenborn-Stachau (Kanzlei BRL, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg) bestellt.
Inhalt der gerichtlichen Maßnahmen:
- Der Schuldnerin ist es untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen.
- Drittschuldnern, also Schuldnern der ES Cars of Hamburg GmbH, ist es untersagt, an die Gesellschaft direkt zu zahlen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
- Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erfolgen.
Bedeutung:
Mit dieser Maßnahme soll das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gesichert werden. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Möglichkeit einer Sanierung oder geordneten Abwicklung.
Rechtsmittel:
Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig – einzureichen binnen zwei Wochen beim:
Amtsgericht Tostedt
Unter den Linden 23
21255 Tostedt
Beschwerdeberechtigt ist die Schuldnerin selbst, aber auch Gläubiger, wenn sie die internationale Unzuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung (EU) 2015/848 geltend machen wollen.
Hintergrund:
Die ES Cars of Hamburg GmbH ist im Automobilhandel aktiv. Mit der vorläufigen Verwaltung wird die Geschäftstätigkeit eingeschränkt, aber noch nicht beendet. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet oder das Verfahren mangels Masse einstellt.