Staatsanwaltschaft Detmold
31 Js 480/16
Die Staatsanwaltschaft Detmold führt unter dem Aktenzeichen -31 Js 480/16 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen insgesamt fünf Verurteilte, die durch Urteil des Landgerichts Detmold (Az. 21 KLs 31/17.) vom 07.11.2017 in Verbindung mit Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 174/18) vom 13.09.2018 wegen Bandendiebstahls in 39 Fällen und Hehlerei in 17 Fällen verurteilt wurden.
Nach den vom Gericht getroffenen Feststellungen ist den Geschädigten aus den von den Verurteilten begangenen Straftaten ein Anspruch auf Wertersatz dessen entstanden, was die Verurteilten zu Unrecht erlangt haben.
Um den Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht erlangte wieder zu entziehen, ist die Einziehung des Wertes des Erlangten angeordnet.
Die Einziehung des Wertersatzes wurde i.H.v.
| 1. |
300.000, € |
| 2. |
125.000,00 € |
| 3. |
1.500 € |
angeordnet.
Nach Prüfung der eingegangenen Anmeldungen steht nicht genügend Masse zur Befriedigung der Verletzten zur Verfügung (sog. Mangelfall).
Von der Stellung eines Insolvenzantrags wird mit heutigem Verfügungsdatum gemäß § 459h Abs. 2 Satz 2 StPO i. V. m. § 111i Abs. 2 Satz 2 StPO abgesehen.
Auf die bei der Staatsanwaltschaft eingegangenen Forderungsanmeldung auf die Mitteilung gem. § 459i StPO wird mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Entschädigung nicht vorliegen.
Nach Prüfung der eingegangenen Anmeldungen steht nicht genügend Masse zur Befriedigung der Verletzten zur Verfügung (sog. Mangelfall).
Die Entschädigung richtet sich daher nach Maßgabe des in § 459m Abs. 1 Satz 4 StPO geregelten Verfahrens. Eine Auskehr des Verwertungserlöses erfolgt allein nach Vorlage eines Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung, z. B. Urteil, Vergleich oder notarielles Schuldanerkenntnis, unter Beachtung der zweijährigen Ausschlussfrist beginnend ab dem Datum des vorbezeichneten Ablehnungsbeschlusses.
Soweit mehrere Verletzte entsprechende Vollstreckungstitel vorlegen, bestimmt sich die Entschädigung nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Titel.
Detmold, 14.10.2025
Vothknecht
Rechtspflegerin
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