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Insolvenzantrag der Reidon GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3608 IN 5326/25
Gericht: Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Beschluss vom: 29. Oktober 2025

Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der Reidon GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Eckdaten:

  • Firma: Reidon GmbH
  • Letzter Sitz: Hannoversche Straße 3, 10115 Berlin
  • Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 213415
  • Geschäftsführer: Dimitri Rei
  • Geschäftszweig: Werbegestaltung

Hintergrund:

Die Reidon GmbH hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung wurde festgestellt, dass kein ausreichendes Vermögen (Insolvenzmasse) vorhanden ist, um selbst die Kosten des Verfahrens (z. B. Vergütung des Insolvenzverwalters, Gerichtskosten) zu decken.

Gemäß § 26 InsO kann ein Insolvenzverfahren in solchen Fällen nicht eröffnet werden. Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren – es kommt nicht zur Sanierung oder geordneten Liquidation unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters.

Bedeutung für Gläubiger:

  • Es findet kein förmliches Insolvenzverfahren statt.
  • Gläubiger bleiben mit ihren Forderungen rechtlich auf sich gestellt.
  • In der Regel folgt in solchen Fällen die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister, sofern kein Vermögen oder Betriebsvermögen mehr vorhanden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden – binnen zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO), bei:

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Die Beschwerde kann auch elektronisch über EGVP eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

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