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Generalstaatsanwaltschaft München

qimono / Pixabay

Generalstaatsanwaltschaft München

Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information über deren Rechte (§ 459 i StPO)

801 VRs 74/​24

In einem bei der Generalstaatsanwaltschaft München unter dem o.g. Aktenzeichen anhängigen Einziehungsverfahren gegen MAKAROVS Raimonds als faktischer Inhaber des Kontos mit der Kontonummer 0075194544 wurde mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 05.08.2025 die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 10.851,00 Euro angeordnet.

Den Taten liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Betroffene der Einziehung wurde durch Dairis Knegeris dazu veranlasst, am 10.04.20218 das Konto 0075194544 bei der Fidor Bank AG in München zu eröffnen. Dabei war er der Meinung, dass das Konto zur Aufbewahrung von Kryptowährungen genutzt werden sollte. Verfügungsgewalt über das Konto hatte er nicht.

Tatsächlich wurde das Konto Mitte April 2018 von unbekannten Tätern genutzt, um ebay-Betrügereien zu begehen. Die unbekannten Täter boten über zumeist ausgespähte ebay-Nutzerdaten online Waren zum Kauf an. Sie täuschten dabei vor, willens und in der Lage zu sein, die angebotenen Gegenstände zu liefern. Im Vertrauen hierauf überwiesen die Geschädigten den Kaufpreis auf das von den unbekannten Beschuldigten angegebene Konto Nr. 0075194544 bei der Fidor Bank. Entsprechend ihrer vorgefassten Absicht lieferten die Beschuldigten die Ware auch nach Gelderhalt nicht aus, weshalb den Geschädigten ein entsprechender Schaden entstanden ist.

Es handelt sich hier im Einzelnen speziell um eine Zahlung am 18.04.2018 in Höhe von 2.360,00 EUR.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie nur dann eine Entschädigung erhalten, wenn Sie durch eine Straftat unmittelbar wirtschaftlich geschädigt wurden und d. Verurteilte aus dieser Straftat einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat. Folgeschäden oder immaterielle Schäden müssen Sie hingegen vom Einziehungsbetroffenen selbst einfordern

Als Geschädigte(r) können Sie aus dem gerichtlich angeordneten Geldbetrag gem. § 459h Abs. 2 StPO eine Entschädigung erhalten, wenn Sie aufgrund der verurteilten Straftat geschädigt wurden und bislang noch keine Entschädigung erhalten haben. Um an dem Verfahren zur Auskehrung der verwerteten Vermögenswerte und der vom Verurteilten erfolgten Zahlungen teilzunehmen, müssen Sie Ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten bei der Staatsanwaltschaft anmelden

Erfolgt die Anmeldung von Ansprüchen nicht fristgerecht, können Sie am Auskehrungsverfahren gem. § 459k Abs. 5 StPO nur teilnehmen, wenn Sie der Staatsanwaltschaft ein vollstreckbares Urteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen anderen vollstreckbaren Titel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen und glaubhaft machen, dass Ihnen der Entschädigungsanspruch aus der Straftat erwachsen ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die Staatsanwaltschaft aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Auskünfte über die voraussichtliche Dauer des Ermittlungsverfahrens, die Höhe der gesicherten Vermögenswerte bzw. der angemeldeten Ansprüche oder die Höhe einer eventuellen Entschädigung erteilen kann. Ebenso wenig darf Sie die Staatsanwaltschaft gem. § 6 Abs. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz rechtlich über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie sich selbst nicht in der Lage sehen, festzustellen, ob Ihnen Ansprüche zustehen, zu entscheiden, ob sie diese anmelden wollen oder ihre Ansprüche ausreichend nachzuweisen bzw. geltend zu machen, können Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin Ihres Vertrauens wenden.

Nur diese sind berechtigt, Sie in rechtlicher Hinsicht über die weitere Vorgehensweise und die erforderlichen Nachweise zu beraten. Die Staatsanwaltschaft kann und darf Ihnen hingegen keine rechtliche Beratung über Ihr weiteres Vorgehen oder weitergehende Auskünfte erteilen.

 

München, den 24.10.2025

Generalstaatsanwaltschaft München (ZGV)

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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