Staatsanwaltschaft Wuppertal
521 Js 1025/22
Im Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal, 521 Js 1025/22
Dennis Christian Lamrani, geb. am 12.01.1994 in Aachen, wohnhaft in Krohnestraße 11, 47533 Kleve
wegen Betruges in 37 Fällen wurde mit Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 01.10.2024 die Einziehung des Wertes des Tatertrages in Höhe von 24.378,89 Euro sowie aufgrund Einbezugs des Urteils des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt vom 17.10.2023, AZ.: 5 Ls 32 Js 127784/18 die Einziehung des Wertes des Tatertrages von 8.328,49 Euro angeordnet.
Durch Beschluss des Landgerichts Wuppertal vom 18.03.2025 wurde das Urteil des Amtsgerichts Krefeld vom 27.08.2024, Az.: 24 Ls 2 Js 1174/22 – 25/24 einbezogen unter Aufrechterhaltung der dortigen Einziehung des Wertes des Tatertrages von 20.721,48 Euro.
Gem. §§ 459i, 111l Abs. 4 S. 1 StPO erfolgt die Mitteilung an die Geschädigten durch einmalige Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehungsanordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.
Dipl.-Rechtspfleger Ulrich
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Und dieser ekelhafte Betrüger macht auch noch weiter damit!
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Januar 2026
Ohne jegliche Beweise würde ich vorsichtig mit Anschuldigungen sein !!