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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Europersonal24 GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 101 IN 950/25

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 27. Oktober 2025 um 17:10 Uhr im Verfahren über den Insolvenzantrag der

AOK,
Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe,
gegen die

Europersonal24 GmbH,
Fiduciastraße 4, 76227 Karlsruhe,
(Amtsgericht Mannheim, HRB 716661),
vertreten durch Geschäftsführerin Aniko Kapic,

die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tobias Hirte,
Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe,
bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde außerdem ermächtigt,

  • Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen,
  • Sonderkonten zu eröffnen und zu führen,
  • Masseverbindlichkeiten für die Kontoführung zu begründen und
  • Aktiv- und Passivprozesse der Schuldnerin zu führen; damit geht die Prozessführungsbefugnis vollständig auf ihn über (§ 240 ZPO).

Den Drittschuldnern wurde verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie haben Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Geschäftsführerin sowie frühere Geschäftsführer bleiben zur vollständigen Auskunft und Mitwirkung verpflichtet (§§ 20, 97, 101 InsO).

Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht – 27. Oktober 2025

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