Aktenzeichen: 3604 IN 10607/25
Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. Oktober 2025 um 10:30 Uhr im Verfahren über den Antrag der
DENTTABS innovative Zahnpflegegesellschaft mbH,
Gerichtsstraße 12/13, 13347 Berlin,
(Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 112498),
vertreten durch den Geschäftsführer Axel Kaiser,
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen folgenden Beschluss erlassen (§§ 21, 22 InsO):
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt.
- Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hierüber geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten für die künftige Insolvenzmasse zu eröffnen.
- Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu leisten; sie haben nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und Auskünfte zur Sicherung der Masse einzuholen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 28. Oktober 2025