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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die DENTTABS innovative Zahnpflegegesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 10607/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 28. Oktober 2025 um 10:30 Uhr im Verfahren über den Antrag der

DENTTABS innovative Zahnpflegegesellschaft mbH,
Gerichtsstraße 12/13, 13347 Berlin,
(Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 112498),
vertreten durch den Geschäftsführer Axel Kaiser,

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen folgenden Beschluss erlassen (§§ 21, 22 InsO):

  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin, bestellt.
  • Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hierüber geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten für die künftige Insolvenzmasse zu eröffnen.
  • Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu leisten; sie haben nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Bücher zu nehmen und Auskünfte zur Sicherung der Masse einzuholen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 28. Oktober 2025

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