Wenige Wochen vor Beginn der Beachvolleyball-Weltmeisterschaft sorgt eine Entscheidung der australischen Behörden für internationale Schlagzeilen: Einem niederländischen Spieler, der vor neun Jahren wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war, wurde die Einreise verweigert. Damit kann das niederländische Team nicht in voller Besetzung antreten.
Die australische Regierung bestätigte, dass der Visumsantrag des Athleten abgelehnt wurde. Innenminister Tony Burke erklärte laut „The Guardian“, sein Land werde „alle verfügbaren Mittel einsetzen, um die Sicherheit aller Australier zu gewährleisten“. Australien ist bekannt für seine besonders strengen Einreisebestimmungen, insbesondere bei Vorstrafen wegen Sexualdelikten.
Der Spieler war 2014 in England wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verurteilt und zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, von der er rund ein Jahr verbüßte. Seine Teilnahme an den Olympischen Spielen 2024 in Paris hatte bereits für erhebliche Kontroversen gesorgt. Während der Spiele war er von Zuschauern ausgebuht worden; sportlich schied das niederländische Duo im Viertelfinale aus.
Nach seiner Rückkehr hatte der Athlet betont, er habe seine Vergangenheit aufgearbeitet und sei „nicht mehr derselbe Mensch wie damals“. Dennoch blieb seine Teilnahme an internationalen Wettbewerben umstritten – nun hat Australien einen klaren Schlussstrich gezogen.
Der australische Volleyballverband wurde am Dienstagmorgen über die Entscheidung informiert und verzichtete zunächst auf eine Stellungnahme. Das Organisationskomitee erklärte lediglich, der Fokus liege nun auf dem sportlichen Ablauf der Weltmeisterschaft, die am 14. November in Adelaide beginnt. Der Weltverband FIVB soll in den kommenden Tagen über ein nachrückendes Team entscheiden.
Australien hatte in der Vergangenheit mehrfach gezeigt, dass es bei Visa-Verstößen oder sensiblen Fällen kompromisslos vorgeht. Der Fall erinnert an den Ausschluss des serbischen Tennisspielers Novak Djokovic von den Australian Open 2022, als dieser aufgrund der damals geltenden Impfpflicht abgeschoben wurde.
Mit der aktuellen Entscheidung setzt Australien erneut ein deutliches Zeichen – und macht klar, dass moralische und rechtliche Bedenken auch im Spitzensport nicht hinter organisatorischen oder sportlichen Interessen zurückstehen sollen.