Aktenzeichen: 101 IN 950/25
Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 27. Oktober 2025 um 17:10 Uhr im Verfahren über den Antrag der
AOK,
Kriegsstraße 41, 76133 Karlsruhe,
(Gläubigerin, Gz.: 24022432),
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Europersonal24 GmbH,
Fiduciastraße 4, 76227 Karlsruhe,
vertreten durch Geschäftsführerin Aniko Kapic,
(Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 716661),
folgenden Beschluss erlassen (§§ 21, 22 InsO):
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Tobias Hirte, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe, bestellt.
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Der Schuldnerin wird verboten, über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen; diese Befugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.
- Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Die Prozessführungsbefugnis der Schuldnerin in Aktiv- und Passivprozessen geht uneingeschränkt auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (vgl. BGH, Urteil v. 16.05.2013 – IX ZR 332/12).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und die wirtschaftliche Lage zu prüfen.
Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht – 27. Oktober 2025