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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Ba-Ti-Loy Gesellschaft für Lötmitteltechnik mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 52 IN 323/25

Das Amtsgericht Arnsberg hat am 24. Oktober 2025 um 14:55 Uhr im Verfahren über das Vermögen der Ba-Ti-Loy Gesellschaft für Lötmitteltechnik mbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin mit Sitz Blintruper Weg 11, 58802 Balve, wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer

  • Frederick Wolfgang Jost, Stephanopel 60, 58675 Hemer (OT Frönsberg),
  • Heinrich Josef Maria Jost, Zum Ossenkamp 40, 58802 Balve,
  • Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23, 58802 Balve.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, bestellt.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zudem wurden Zahlungen an die Schuldnerin untersagtDrittschuldner sind verpflichtet, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Mit dieser Entscheidung stellt das Gericht das Vermögen der Ba-Ti-Loy Gesellschaft für Lötmitteltechnik mbH unter gerichtliche Aufsicht, um eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Lage und Sicherung der Gläubigerinteressen zu gewährleisten.

Amtsgericht Arnsberg – 24. Oktober 2025

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