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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Ba-Ti-Loy Gesellschaft für Lötmitteltechnik mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 52 IN 323/25

Das Amtsgericht Arnsberg hat am 24. Oktober 2025 um 14:55 Uhr im Verfahren über das Vermögen der Ba-Ti-Loy Gesellschaft für Lötmitteltechnik mbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin mit Sitz Blintruper Weg 11, 58802 Balve, wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer

  • Frederick Wolfgang Jost, Stephanopel 60, 58675 Hemer (OT Frönsberg),
  • Heinrich Josef Maria Jost, Zum Ossenkamp 40, 58802 Balve,
  • Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23, 58802 Balve.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, bestellt.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zudem wurden Zahlungen an die Schuldnerin untersagt – Drittschuldner sind verpflichtet, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Mit dieser Entscheidung stellt das Gericht das Vermögen der Ba-Ti-Loy Gesellschaft für Lötmitteltechnik mbH unter gerichtliche Aufsicht, um eine ordnungsgemäße Prüfung der wirtschaftlichen Lage und Sicherung der Gläubigerinteressen zu gewährleisten.

Amtsgericht Arnsberg – 24. Oktober 2025

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