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Frauenrat begrüßt Equal-Pay-Urteil – „Ein wichtiger, aber längst überfälliger erster Schritt“
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Frauenrat begrüßt Equal-Pay-Urteil – „Ein wichtiger, aber längst überfälliger erster Schritt“

geralt (CC0), Pixabay

Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen sorgt für Aufmerksamkeit – und für Zurückhaltung. Während Juristinnen und Gleichstellungsbeauftragte den Richterspruch als Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen sehen, spricht der Deutsche Frauenrat von einem „wichtigen, aber längst überfälligen ersten Schritt“.

Das BAG in Erfurt hatte entschieden, dass Frauen künftig nicht mehr eine ganze Vergleichsgruppe, sondern nur noch einen männlichen Kollegen heranziehen müssen, um eine mögliche Lohnbenachteiligung zu belegen. Damit fällt eine erhebliche Beweishürde – eine, an der viele Klägerinnen in der Vergangenheit gescheitert sind.

💬 Frauenrat: „Strukturelle Ungleichheit bleibt bestehen“

Für Anja Weusthoff, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, ist die Entscheidung dennoch kein Grund zur Euphorie:

„Das Urteil erleichtert Frauen zwar den Weg vor Gericht – aber sie müssen immer noch selbst beweisen, dass sie benachteiligt wurden. Die strukturelle Verantwortung bleibt beim Individuum, nicht beim System.“

Der Frauenrat fordert deshalb weitergehende gesetzliche Maßnahmen, um Lohndiskriminierung automatisch aufzudecken und zu verhindern, anstatt sie erst auf dem Klageweg sichtbar zu machen.

⚖️ Hintergrund: Das Urteil aus Erfurt

Das BAG hatte im Oktober entschieden, dass sich Arbeitnehmerinnen beim Lohnvergleich künftig an einzelnen männlichen Kollegen orientieren können, sofern diese vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Der Schritt gilt als Präzisierung und Stärkung des Entgelttransparenzgesetzes, das bereits seit 2017 gilt, in der Praxis aber oft kaum Wirkung zeigte.

Bislang mussten Klägerinnen ganze Vergleichsgruppen von Männern anführen – ein Verfahren, das in vielen Unternehmen praktisch unmöglich war, weil die entsprechenden Lohninformationen nicht offengelegt wurden. Das neue Urteil schafft hier mehr Klarheit und stärkt die Transparenzpflicht der Arbeitgeber.

📉 Lohnlücke bleibt bestehen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts liegt der Gender Pay Gap in Deutschland weiterhin bei rund 18 Prozent – einer der höchsten Werte in Europa.
Selbst bei gleicher Qualifikation, gleichem Alter und vergleichbarer Tätigkeit verdienen Frauen im Schnitt 6 Prozent weniger als Männer.

Weusthoff kritisiert:

„Solange Frauen ihre Rechte nur über den Klageweg durchsetzen können, bleibt die Ungerechtigkeit bestehen. Wir brauchen Kontrollmechanismen, die Unternehmen zur Rechenschaft ziehen, bevor es zu Klagen kommt.“

🧾 Forderungen des Frauenrats

Der Deutsche Frauenrat plädiert nach dem Urteil für ein „Update des Entgelttransparenzgesetzes“.
Konkret fordert die Organisation:

  • Verpflichtende Lohnanalysen in Unternehmen ab 50 Beschäftigten,

  • unabhängige Prüfstellen, die regelmäßig Gender-Pay-Gap-Daten veröffentlichen,

  • Sanktionen für Arbeitgeber, die Lohngleichheit nicht umsetzen,

  • und einen Rechtsanspruch auf gleiche Bezahlung ohne Nachweispflicht der einzelnen Arbeitnehmerin.

🌍 Europäische Perspektive

Auch auf europäischer Ebene wächst der Druck:
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden muss, sieht unter anderem vor, dass Unternehmen offenlegen müssen, wie sie Gehälter festlegen – und dass Arbeitnehmerinnen bei ungleicher Bezahlung automatisch Anspruch auf Nachzahlung haben, wenn Diskriminierung festgestellt wird.

Der Frauenrat sieht das BAG-Urteil daher als Zwischenschritt in einem größeren Reformprozess:

„Das Urteil ist richtig und wichtig – aber ohne politische Konsequenzen bleibt es ein Symbol. Wir brauchen endlich gleiche Löhne, nicht nur gleiche Urteile.“

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