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Allgemeines Verfügungsverbot über Robofunktion GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 25 IN 117/25

Das Amtsgericht Wolfsburg hat am 24. Oktober 2025 um 11:20 Uhr im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Robofunktion GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet.

Die Schuldnerin mit Sitz in der Major-Hirst-Straße 11, 38442 Wolfsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter der Nummer HRB 101140 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Thomas Werner, Böcklinstraße 42, 38448 Wolfsburg, vertreten.

Mit dem Beschluss hat das Gericht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis der Gesellschaft eingeschränkt, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern. Die Anordnung bedeutet, dass die Robofunktion GmbH über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen darf, bis über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens entschieden ist.

Zugleich wurden die Schuldner der Antragstellerin (also Kunden oder Geschäftspartner, die Zahlungen an die Gesellschaft schulden) aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Damit sollen alle Zahlungen gesichert und der Zugriff auf das Vermögen ausschließlich im Einklang mit der insolvenzrechtlichen Aufsicht erfolgen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wolfsburg eingesehen werden.

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin sowie – in Fällen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung (2015/848) – auch jedem Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg, einzulegen.

Mit dieser Maßnahme hat das Gericht die Vermögenswerte der Robofunktion GmbH unter rechtlichen Schutz gestellt, um eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage und etwaiger Sanierungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

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