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Verfassungsgerichtshof kippt Eizellen-Einfrierverbot – „Social Egg-Freezing“ ab 2027 erlaubt

Bellezza87 (CC0), Pixabay

Das absolute Verbot des Einfrierens von Eizellen ohne medizinischen Grund ist verfassungswidrig – das entschied der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH). Damit darf das sogenannte „Social Egg-Freezing“, also das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen aus nicht-medizinischen Gründen, künftig erlaubt werden. Das bisherige Verbot wird jedoch erst mit 1. April 2027 aufgehoben, um dem Gesetzgeber Zeit für neue Regelungen zu geben.

Gericht sieht unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte

Der VfGH begründete sein Urteil damit, dass das ausnahmslose Verbot gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Recht auf Privatleben verstoße. Der Wunsch, ein Kind zu bekommen – sei es auf natürlichem oder medizinischem Wege – sei ein Grundrecht, das nur aus triftigen Gründen eingeschränkt werden dürfe.

Ein bloßer „sozialer Druck“ auf Frauen, ihren Kinderwunsch aufzuschieben, reiche nicht als Rechtfertigung für ein komplettes Verbot.

Keine ethischen Probleme beim „Social Egg-Freezing“

Laut VfGH bestehen beim vorsorglichen Einfrieren von Eizellen keine ethischen oder moralischen Bedenken, solange die später geplante künstliche Befruchtung mit dem Partner oder Lebensgefährten erfolgt. Anders als bei anderen Formen der Fortpflanzungsmedizin entstünden dadurch keine unnatürlichen familiären oder rechtlichen Verhältnisse.

Gesundheitliche Risiken, etwa durch hormonelle Behandlungen bei der Eizellentnahme, könnten nach Ansicht des Gerichts durch gezielte Altersgrenzen oder ärztliche Aufklärungspflichten gemildert werden – ein Totalverbot sei dafür nicht notwendig.

Gesetzgeber soll klare Regeln schaffen

Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung im April 2027 bleibt das bisherige Verbot bestehen. Der Gesetzgeber soll bis dahin klare Rahmenbedingungen schaffen:

  • mögliche Altersgrenzen für das „Social Egg-Freezing“,

  • Beratungs- und Aufklärungspflichten,

  • sowie Regeln zur Werbung für diese medizinische Methode.

Ziel sei es, Frauen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen, ohne sie gleichzeitig gesellschaftlichem Druck oder kommerzieller Ausbeutung auszusetzen.

Schritt in Richtung reproduktiver Selbstbestimmung

Mit dem Urteil vollzieht der Verfassungsgerichtshof einen bedeutenden Schritt in Richtung reproduktiver Freiheit und Selbstbestimmung von Frauen. Ab 2027 wird es somit auch in Österreich möglich sein, Eizellen aus persönlichen oder beruflichen Gründen einfrieren zu lassen – ein Angebot, das in vielen anderen europäischen Ländern längst üblich ist.

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