Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat eine Geldstrafe in Höhe von 52.000 Euro gegen die Volksbank Niederösterreich AG verhängt. Der Bescheid datiert vom 23. Oktober 2025 und ist mittlerweile rechtskräftig.
Anlass der Sanktion: Verstöße gegen das FM-GwG
Die Maßnahme erfolgte aufgrund von Verstößen gegen das Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz (FM-GwG). Im Rahmen des Verfahrens stellte die FMA fest, dass das Institut keine angemessenen Strategien und Verfahren implementiert hatte, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Einholung und Überprüfung der Herkunft von Mitteln im Zusammenhang mit Bareinzahlungen nachzukommen. Die Mängel betrafen sowohl die Durchführung als auch die nachträgliche Überprüfung (ex post) solcher Transaktionen.
Beschleunigtes Verfahren gemäß FMABG
Das Verwaltungsverfahren wurde im Einklang mit § 22 Abs. 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) im beschleunigten Verfahren abgeschlossen. Die Volksbank Niederösterreich AG akzeptierte das Straferkenntnis, das somit rechtskräftig wurde.
Hintergrund: Bedeutung der Mittelherkunftsprüfung
Die Überprüfung der Herkunft von Mitteln ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, insbesondere bei Bartransaktionen ein erhöhtes Maß an Sorgfalt walten zu lassen. Dazu zählt nicht nur die unmittelbare Prüfung, sondern auch die nachträgliche Analyse verdächtiger Muster oder Unstimmigkeiten.
Konsequente Aufsichtspraxis der FMA
Die FMA bekräftigt mit dieser Sanktion ihr Ziel, systematische Schwächen in der Geldwäscheprävention konsequent zu sanktionieren und so die Integrität des österreichischen Finanzsystems zu stärken. Kreditinstitute sind aufgefordert, ihre internen Prozesse fortlaufend zu überprüfen und an die geltenden regulatorischen Anforderungen anzupassen.
Weitere Informationen zur Geldwäscheprävention und den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen finden sich auf der Website der FMA unter der Rubrik „Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“.