Aktenzeichen: 3604 IN 10192/25
Berlin – Im Zuge eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch die Silvr Finance GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20. Oktober 2025 weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage der Gesellschaft zu verhindern. Die Schuldnerin mit Sitz in der Karl-Liebknecht-Straße 29A in Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nima Karimi Golpayegani und Gregory Tappero, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 244283 eingetragen.
Mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen sah sich das Gericht veranlasst, umgehend auf Grundlage der §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, um die Masse zu sichern und weiteren Schaden vom Unternehmen abzuwenden.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Vermögen der Silvr Finance GmbH zu überwachen und dessen Erhalt sicherzustellen. Dabei wurde der Schuldnerin untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Dies betrifft insbesondere sämtliche Bankkonten sowie Außenstände des Unternehmens. Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis in diesen Bereichen ist mit sofortiger Wirkung auf den vorläufigen Verwalter übergegangen.
Zugleich wurde jegliche Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen dieser Art sind vorerst eingestellt. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, einen Zugriff Dritter auf das noch vorhandene Unternehmensvermögen zu unterbinden, um eine geordnete Prüfung der Insolvenzvoraussetzungen zu ermöglichen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde zudem gestattet, auf den Namen der Schuldnerin oder in seiner eigenen Funktion Sonderkonten zu eröffnen, um Gelder gesondert und insolvenzsicher verwalten zu können – eine Maßnahme, die auf höchstrichterlicher Rechtsprechung basiert. Darüber hinaus sind die die Schuldnerin betreuenden Kreditinstitute verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen.
Auch auf Seiten der Geschäftspartner und Schuldner der Silvr Finance GmbH gibt es wichtige Änderungen: Zahlungen an die Gesellschaft dürfen fortan ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden. Dieser ist ferner beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und deren Bestätigung nachzuweisen.
Rechtsanwalt Rosenmüller wurde auch dazu ermächtigt, die Geschäftsräume des Unternehmens zu betreten, Einsicht in Geschäftspapiere zu nehmen und notwendige Unterlagen sicherzustellen. Die Silvr Finance GmbH ist verpflichtet, ihm sämtliche zur Aufklärung und Sicherung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Veröffentlichung der Anordnung erfolgte im elektronischen Informationssystem für Insolvenzbekanntmachungen und bleibt dort gespeichert, bis eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung oder Einstellung des Verfahrens getroffen wurde. Im Falle der Nichteröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen.
Gegen diese gerichtliche Entscheidung besteht das Recht der sofortigen Beschwerde. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung oder Zustellung. Die Einlegung der Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll erfolgen – auch elektronisch unter Beachtung der entsprechenden rechtlichen Anforderungen.
Mit der getroffenen Anordnung und der Einsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist ein erster Schritt hin zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der Silvr Finance GmbH getan. Ob das Unternehmen letztlich saniert werden kann oder es zu einer regulären Insolvenz kommt, bleibt nun Gegenstand weiterer Prüfungen im Eröffnungsverfahren.