3606 IN 5310/25
Berlin – In einem weiteren markanten Fall wirtschaftlicher Schieflage hat das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 17. Oktober 2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der REP Projekt III GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Zinzendorfstraße 4, 10555 Berlin, geführt durch Geschäftsführer Issam Hareb und eingetragen im Handelsregister unter HRB 211953, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt.
Um unverzüglichen Schaden von der Schuldnerin und potenziellen Gläubigern abzuwenden, trat das Gericht mit sofortigen Sicherungsmaßnahmen in Kraft. Besonders ins Gewicht fällt dabei die Bestellung des erfahrenen Berliner Rechtsanwalts Dr. Joachim Heitsch zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Ihm obliegt fortan die zentrale Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, zu überwachen und für eine geordnete Verfahrensvorbereitung zu erhalten.
Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten weitreichende Beschränkungen: Zwangsvollstreckungen gegen die REP Projekt III GmbH wurden untersagt, bereits begonnene Maßnahmen vorläufig eingestellt – es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögensgegenstände.
Zugleich wurde die Verfügungsgewalt der Geschäftsführung erheblich eingeschränkt. Sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände bedürfen nun der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Insbesondere betrifft dies die Nutzung von Bankkonten sowie die Einziehung von Außenständen. In diesen Bereichen wurde die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf Dr. Heitsch übertragen. Er wurde ferner ermächtigt, ein Sonderkonto einzurichten, um die Gelder der Schuldnerin gesichert entgegennehmen und verwalten zu können.
Auch die beteiligten Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkte Auskunft zu erteilen. Den Drittschuldnern, also den Schuldnern der REP Projekt III GmbH, ist es ab sofort untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu richten – eine Maßnahme, die verhindern soll, dass der Schuldnerin liquide Mittel zufließen, die der gesicherten Insolvenzmasse entzogen würden.
Dr. Heitsch ist zudem befugt, sämtliche Geschäftsräume der REP Projekt III GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie notwendige Recherchen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durchzuführen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Verwalter hierbei uneingeschränkt zu kooperieren und alle relevanten Auskünfte zu erteilen.
Die Veröffentlichung der Anordnung erfolgte im elektronischen Insolvenzbekanntmachungssystem. Sie bleibt dort so lange gespeichert, wie die Sicherungsmaßnahmen wirksam sind, spätestens jedoch sechs Monate nach deren Aufhebung oder nach Einstellung des Verfahrens.
Die angeordneten Maßnahmen zielen darauf ab, Transparenz über die finanzielle Lage der REP Projekt III GmbH zu gewinnen und die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Ob eine Sanierung möglich oder ein geregelter Abwicklungsprozess eingeleitet werden muss, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen.