3603 IN 5521/25
Berlin – Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2025 um 14:00 Uhr auf den Eigenantrag der AS Putz & Stuck Berlin UG (haftungsbeschränkt) hin die Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Mühlenstraße 8 A in Berlin-Zehlendorf, geführt von Geschäftsführer Ismalj Bakiji und eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 268905, steht damit ab sofort unter gerichtlicher Beobachtung.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Frank Brachwitz eingesetzt. Er übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens und wird prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Die vom Gericht getroffenen Maßnahmen dienen der Abwendung wirtschaftlicher Nachteile und einer ungeordneten Verwertung von Vermögenswerten. So dürfen keine Zwangsvollstreckungen oder gerichtliche Maßnahmen mehr gegen die Schuldnerin durchgeführt werden, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits laufende Vollstreckungen werden bis auf Weiteres gestoppt.
Zugleich wurde die Verfügungsgewalt der AS Putz & Stuck Berlin UG massiv eingeschränkt. Über Bankkonten und Außenstände darf die Gesellschaft ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Diese Befugnisse sind vollständig auf Rechtsanwalt Brachwitz übergegangen, der auch ermächtigt wurde, Gelder einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und für deren Verwaltung ein Sonderkonto einzurichten.
Die kreditführenden Banken wurden verpflichtet, dem Insolvenzverwalter uneingeschränkt Auskunft über alle Konten zu erteilen. Ebenso sind die Schuldner der Gesellschaft – sogenannte Drittschuldner – angehalten, keine Zahlungen mehr an die AS Putz & Stuck Berlin UG zu leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Zur Wahrung der Transparenz und zur Vorbereitung der möglichen Eröffnung des Hauptverfahrens wurde der Insolvenzverwalter beauftragt, alle relevanten Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und deren Nachweis zu dokumentieren. Darüber hinaus ist er berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen sowie alle für die Aufklärung und Sicherung der Vermögensverhältnisse notwendigen Informationen einzuholen.
Mit diesen Maßnahmen ist der erste Schritt zur geordneten Bearbeitung des Insolvenzverfahrens getan. Ob eine Sanierung des Unternehmens noch möglich ist oder ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss, bleibt nun Gegenstand der weiteren Prüfung im Laufe des vorläufigen Verfahrens.