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Lucky-Slots GmbH: Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 6.60 IN 63/25 – Amtsgericht Potsdam, Beschluss vom 9. Oktober 2025

Das Amtsgericht Potsdam hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Lucky-Slots GmbH, Baruther Straße 4, 15806 Zossen, mangels Masse abgewiesen. Damit steht fest: Das vorhandene Vermögen des Unternehmens reicht nicht aus, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Gesellschaft, die unter anderem im Bereich der Automaten- und Glücksspielbranche tätig war, hatte am 25. April 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Nach eingehender Prüfung und Vorlage eines schriftlichen Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen vom 7. Oktober 2025 kam das Gericht zu dem Schluss, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das Vermögen des Schuldners jedoch wertlos ist. Der Wert der Aktivmasse wurde auf null Euro festgesetzt.

Ein Kostenvorschuss zur Deckung der Verfahrenskosten wurde nicht gezahlt. Daher sah das Gericht keine Möglichkeit, das Verfahren zu eröffnen, und wies den Antrag auf Grundlage der §§ 25 und 26 Insolvenzordnung (InsO) ab.

Die Entscheidung bedeutet faktisch das Ende der Lucky-Slots GmbH. Für Gläubiger besteht keine Aussicht auf Befriedigung ihrer Ansprüche, da keine Insolvenzmasse vorhanden ist.

Amtsgericht Potsdam, 9. Oktober 2025

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