Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der davidmartin Berlin GmbH hat das Amtsgericht München am 8. Oktober 2025 um 11:30 Uhr die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung getroffen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1509 IN 3522/25 geführt.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Linienstraße 144, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Eggert Martin Alexandrowitsch und Stephan David Michael Maximilian, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 240538 B eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Taylor Wessing, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Düsseldorf bestellt.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist es, eine geordnete Abwicklung der wirtschaftlichen Situation zu gewährleisten und Gläubigerinteressen zu wahren.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Schäfflerstraße 3, 80333 München. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer +49(89)2500369-0, per Fax an +49(89)2500369-10 sowie per E-Mail an kontakt@inso-liebig.de.
Gleichzeitig wurde bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme umfasst auch die Einziehung von Außenständen und soll verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin ohne gerichtliche oder verwalterische Kontrolle veräußert oder entzogen werden.
Die Entscheidung im Verfahren 1509 IN 3522/25 markiert einen entscheidenden Schritt in der Prüfung der wirtschaftlichen Lage der davidmartin Berlin GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die finanzielle Situation der Gesellschaft bewerten und feststellen, ob die Voraussetzungen für ein Hauptinsolvenzverfahren vorliegen.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Einlegung von Rechtsmitteln, einschließlich der Möglichkeiten der elektronischen Übermittlung, sind der ausführlichen Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen.