Im Verfahren mit der Geschäftsnummer 9 IN 884/25 hat das Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht – am 9. Oktober 2025 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG angeordnet.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Egerländer Straße 18, 64331 Weiterstadt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter der Nummer HRB 98658 eingetragen und wird durch Friedhelm Schröter, wohnhaft in Königsberger Straße 20, 64342 Seeheim-Jugenheim, vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Straße 19 T1, 64293 Darmstadt, bestellt. Er ist telefonisch unter 06151 / 500498-0 und per Fax unter 06151 / 5004989 erreichbar.
Das Gericht ordnete gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO an, dass Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Außerdem wurde den Schuldnern der Gesellschaft – den sogenannten Drittschuldnern – verboten, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zur geordneten Verwaltung der Gelder wurde der Insolvenzverwalter ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, das den Vorgaben des BGH-Urteils vom 7. Februar 2019 (Az. IX ZR 47/18) entspricht.
Darüber hinaus wies das Gericht die Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt an, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle relevanten Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit der Schuldnerin zu erteilen und erforderlichenfalls Unterlagen in Kopie bereitzustellen.
Mit diesem Beschluss hat das Amtsgericht Darmstadt die Vermögensinteressen der Gläubiger gesichert und eine umfassende Kontrolle über die wirtschaftlichen Aktivitäten der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG eingeleitet. Die Maßnahme dient der Stabilisierung der Vermögenslage, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.