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Insolvenzantrag der CSC European Defense Business Management GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 613 IN 166/25 hat das Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht – am 6. Oktober 2025 eine entscheidende Wendung im Fall der CSC European Defense Business Management GmbH aus Mömbris bekannt gegeben. Der Antrag des Unternehmens auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse abgewiesen.

Damit stellt das Gericht fest, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Das Unternehmen mit Sitz in der Rothengrund 22, 63776 Mömbris, vertreten durch die Geschäftsführerin Corinna Frieser, war im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 13006 eingetragen. Die rechtliche Vertretung übernahm die Kanzlei BBL Rechtsanwälte aus Berlin, Aktenzeichen 1162/25mc/vse.

Bereits im April 2025 waren durch das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die jedoch am selben Tag des Beschlusses ebenfalls aufgehoben wurden. Diese Sicherungsmaßnahmen hatten dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung verbliebener Vermögenswerte gedient. Ihre Aufhebung sowie die nun erfolgte Abweisung des Insolvenzantrags deuten darauf hin, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um ein geregeltes Verfahren fortzuführen.

Mit der Entscheidung endet das Insolvenzverfahren in der ersten Instanz. Gläubiger und Beteiligte werden durch die Entscheidung in eine schwierige Lage versetzt, da mit der Abweisung mangels Masse auch keine geordnete Verteilung etwaiger Vermögenswerte erfolgt.

Das Gericht wies in seiner Rechtsbehelfsbelehrung darauf hin, dass gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde eingelegt werden kann. Diese muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Aschaffenburg eingereicht werden, wobei die Frist mit der Verkündung oder Zustellung des Beschlusses beginnt.

Die Entscheidung verdeutlicht die angespannte wirtschaftliche Lage des Unternehmens und markiert das vorläufige Ende eines Verfahrens, das seit Monaten unter Beobachtung stand. Das Amtsgericht Aschaffenburg betont damit einmal mehr die rechtliche Konsequenz, mit der Insolvenzanträge ohne ausreichende Vermögensgrundlage abgewiesen werden müssen.

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