Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die eno energy systems GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 62 IN 568/25 hat das Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – am 7. Oktober 2025 eine umfassende vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der eno energy systems GmbH angeordnet.

Die Schuldnerin, vertreten durch Geschäftsführer Karsten Porm, hat ihren Sitz am Kempowski-Ufer 1, 18055 Rostock, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 9056 eingetragen. Als Verfahrensbevollmächtigte wurden die Rechtsanwälte BRL Boege Rohde Luebbehuesen, Hamburg, bestellt.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg. Ihm wurde die Aufgabe übertragen, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu überwachen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus wurde der Schuldnerin verboten, über Bankkonten oder Außenstände zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der auch befugt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie neue Sonderkonten im Namen der Schuldnerin zu eröffnen.

Den Schuldnern der eno energy systems GmbH wurde untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten; diese dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen. Gleichzeitig sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt bzw. einstweilen eingestellt.

Dr. Morgen wurde außerdem beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben sind und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich möglich erscheint. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und alle notwendigen Informationen zur Sicherung der Insolvenzmasse einzuholen.

Mit dieser Entscheidung reagiert das Amtsgericht Rostock auf die angespannte finanzielle Lage des Unternehmens und schafft die Voraussetzungen für eine geordnete Prüfung der weiteren Sanierungsmöglichkeiten. Die Anordnung soll verhindern, dass Vermögenswerte der Gesellschaft verloren gehen, bevor über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Linkenchef van Aken fordert kostenloses Leitungswasser in Restaurants – soziale Entlastung oder Belastung für die Gastronomie?

Next Post

Bürgermeisterin von Herdecke schwer verletzt aufgefunden — Ermittler vermuten Messerattacke