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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die C.E. China-Europa Einkaufsagentur UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 99 IN 98/25 hat das Amtsgericht Bonn – Insolvenzgericht – am 1. Oktober 2025 um 08:07 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der C.E. China-Europa Einkaufsagentur UG (haftungsbeschränkt) angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 19923 eingetragen. Ihr Sitz befindet sich in der Hohenzollernring 57, 50672 Köln, zuvor war sie unter der Anschrift Thomas-Esser-Straße 86, 53879 Euskirchen registriert.

Gemäß §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) ordnete das Gericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an und bestellte André Seckler, Alleestraße 1, 53879 Euskirchen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind damit nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft – den sogenannten Drittschuldnern – ausdrücklich untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zugleich ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Diese Anordnung soll verhindern, dass Vermögenswerte der Gesellschaft unkontrolliert abfließen.

Ebenfalls hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt und bereits begonnene Maßnahmen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind.

Mit dieser Entscheidung hat das Amtsgericht Bonn den entscheidenden Schritt zur Sicherung des verbleibenden Vermögens der Gesellschaft eingeleitet. Ziel ist es, die wirtschaftliche Situation der C.E. China-Europa Einkaufsagentur UG zu stabilisieren und die Interessen der Gläubiger zu wahren, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.

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