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Insolvenzantrag gegen die SNEL SOLAR UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70k IN 373/24 hat das Amtsgericht Köln – Insolvenzgericht – am 6. Oktober 2025 den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der SNEL SOLAR UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen.

Das in Köln ansässige Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 114082, hat seinen Sitz in der Dortmunder Straße 35, 51065 Köln. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Yann Malungenni, wohnhaft ebenfalls in der Dortmunder Straße, sowie Rafael Domingos, wohnhaft in der Etzelstraße 220, 50739 Köln.

Der Antrag auf Insolvenzeröffnung war am 23. Oktober 2024 bei Gericht eingegangen, nachdem er von einer Gläubigerin am 22. Oktober 2024 gestellt worden war. Nach eingehender Prüfung kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und wies den Antrag daher mangels Masse zurück.

Mit dieser Entscheidung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, und eine geordnete Verteilung möglicher Vermögenswerte findet nicht statt. Der Beschluss verdeutlicht die schwierige wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und markiert zugleich das Ende eines seit fast einem Jahr laufenden Eröffnungsverfahrens.

Das Amtsgericht Köln hat den Beschluss am 6. Oktober 2025 verkündet.

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