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Allgemeines Veräußerungsverbot gegen die RST Sonnen Energie GmbH & Co. KG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 21 IN 156/25 hat das Amtsgericht Koblenz – Insolvenzgericht – am 6. Oktober 2025 um 09:38 Uhr eine weitreichende Maßnahme zur Sicherung des Vermögens der RST Sonnen Energie GmbH & Co. KG angeordnet.

Die in Lahnstein, Sustaplast-Straße 1a, 56112 Lahnstein, ansässige Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRA 23150 eingetragen. Vertreten wird die Schuldnerin durch ihre Komplementärin, die RST Sonnen Energie Verwaltungs-GmbH, ebenfalls mit Sitz in Lahnstein. Deren Geschäftsführerin ist Tamara Schmidt.

Im Rahmen des Antrags auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ordnete das Gericht gemäß § 21 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) ein allgemeines Veräußerungsverbot an. Damit ist der Schuldnerin ab sofort jegliche Verfügung über Gegenstände ihres Vermögens untersagt. Dieses Verbot umfasst auch die Einziehung von Außenständen und dient dem Zweck, eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern.

Mit dieser Maßnahme sichert das Insolvenzgericht das noch vorhandene Vermögen der Gesellschaft, um die Interessen der Gläubiger zu wahren. Der Beschluss ist sofort wirksam und bildet den Auftakt zu einem Insolvenzverfahren, das über die Zukunft der RST Sonnen Energie GmbH & Co. KG entscheiden wird.

Das Amtsgericht Koblenz, Abteilung 21, erließ den Beschluss am 6. Oktober 2025.

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