Az.: 65 IN 50/25 – Amtsgericht Oldenburg (Oldb)
Das Amtsgericht Oldenburg hat am 6. Oktober 2025 um 11:07 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RE 1 Immobilien GmbH mit Sitz am Balthasarweg 36, 26131 Oldenburg angeordnet. Geschäftsführer des Unternehmens ist Björn Schiborowski.
Die Gesellschaft, die im Bereich Immobilienverwaltung und -entwicklung tätig ist, darf bis auf Weiteres nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hanken, Ammerländer Heerstraße 243, 26129 Oldenburg, bestellt.
Die Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gegen den Beschluss kann von der Antragstellerin oder – im Rahmen internationaler Zuständigkeitsfragen – von Gläubigern sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig hierfür ist das Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg.
Mit der Anordnung wird das Vermögen der RE 1 Immobilien GmbH vor nachteiligen Veränderungen gesichert, bis über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entschieden wird.