Az.: 620 IN 2315/25 – Amtsgericht Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat am 6. Oktober 2025 um 11:27 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Venator Holdings Germany GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz an der Dr.-Rudolf-Sachtleben-Straße 4, 47198 Duisburg wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Francesco Pacini und Michael Vössing vertreten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstraße 166, 47059 Duisburg, bestellt. Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Zugleich wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen direkt an die Venator Holdings Germany GmbH zu leisten. Rechtsanwältin Wolf ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Darüber hinaus hat das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin bis auf Weiteres untersagt, um die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit dieser Entscheidung soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens stabilisiert werden, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist.