Der deutsche Staat hat im ersten Halbjahr 2025 mehr Kindergeld ins Ausland überwiesen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das geht aus aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor, über die zunächst die „Bild“-Zeitung berichtet hatte.
Demnach flossen von Januar bis Juni 2025 rund 270 Millionen Euro auf ausländische Konten – das sind 12 Millionen Euro mehr als im ersten Halbjahr 2024, als rund 258 Millionen Euro ausgezahlt wurden.
Rechtlicher Anspruch für Beschäftigte mit Kindern im Ausland
Das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder sorgt seit Jahren immer wieder für öffentliche und politische Debatten. Dabei handelt es sich um Leistungen, auf die steuerpflichtige oder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen in Deutschland auch dann Anspruch haben, wenn ihre Kinder im EU-Ausland oder bestimmten Drittstaaten leben.
Typische Fälle betreffen etwa ausländische Arbeitskräfte, die in Deutschland tätig sind – etwa in der Landwirtschaft, der Pflege oder auf dem Bau – deren Familien jedoch weiterhin im Herkunftsland wohnen. Auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland, die in Deutschland arbeiten oder Einkünfte erzielen, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen.
Politische Debatte um Kindergeld-Export hält an
Die neuerliche Zunahme der ins Ausland fließenden Kindergeldzahlungen dürfte der politischen Diskussion um mögliche Reformen neuen Auftrieb verleihen. Kritiker fordern seit Jahren, das Kindergeld an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Wohnsitzland des Kindes anzupassen.
Befürworter des derzeitigen Systems hingegen argumentieren, dass der Anspruch auf Kindergeld an die Beiträge zur deutschen Sozialversicherung und Steuerzahlung geknüpft ist – und somit eine legitime Leistung für Erwerbstätige darstellt. Zudem sei Deutschland gemäß EU-Recht verpflichtet, auch für Kinder in anderen EU-Staaten Kindergeld zu zahlen, sofern die Eltern in Deutschland arbeiten.
EU-Recht und Grundsatzurteile sichern Anspruch
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in früheren Urteilen klargestellt, dass Kindergeldzahlungen für Kinder im EU-Ausland zulässig und rechtlich geboten sind, sofern die Eltern entsprechende Abgaben in Deutschland leisten. Eine Einschränkung oder Anpassung der Beträge an das Preisniveau anderer Länder wurde mehrfach diskutiert, jedoch bislang nicht umgesetzt, da sie mit dem Europarecht kollidieren könnte.
Fazit: Leichter Anstieg, aber rechtlich abgesichert
Auch wenn die Summe der Kindergeldzahlungen ins Ausland gestiegen ist, bleibt sie im Verhältnis zur Gesamtsumme des Kindergeldes überschaubar. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit betreffen die Auslandszahlungen weniger als zwei Prozent aller Kindergeldfälle in Deutschland.
Ein Sprecher der Behörde betonte, dass alle Auszahlungen nach geltendem Recht und auf Basis individueller Anspruchsprüfung erfolgen.