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MEDICAN GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3614 IN 6548/25

Ein weiterer Rückschlag für die Gesundheitsbranche in der Hauptstadt: Die MEDICAN GmbH, ansässig in der Düsterhauptstraße 39–40 in 13469 Berlin, hat sich in einer wirtschaftlich angespannten Lage wiedergefunden. Am 25. September 2025 wurde durch das Amtsgericht Charlottenburg um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet.

Die Gesellschaft, die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 107040 geführt wird, wird von Geschäftsführerin Zeynep Yigit vertreten. Mit dem aktuellen Beschluss reagiert das Gericht auf einen Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Gesellschaft. Ziel der Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Joachim Heitsch mit Kanzleisitz in der Berliner Straße 117, 10713 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es nun, die finanzielle Lage des Unternehmens zu überprüfen, Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Hierfür wurde ihm umfassende Verfügungsermächtigung über Bankkonten und Außenstände der MEDICAN GmbH erteilt.

Des Weiteren wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters rechtlich wirksam sind. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurden untersagt, begonnene Vollstreckungen einstweilen eingestellt.

Auch Drittschuldner wurden aufgefordert, künftig nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit soll verhindert werden, dass das Vermögen der Gesellschaft weiter geschmälert wird. Der Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und Auskünfte zur wirtschaftlichen Lage einzuholen.

Wie es für die MEDICAN GmbH weitergeht, hängt maßgeblich von den kommenden Wochen ab – insbesondere von der Entscheidung über die offizielle Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bis dahin liegt die Verantwortung für den Erhalt und die Sicherung der Vermögenswerte in den Händen von Dr. Heitsch.

Amtsgericht Charlottenburg – 25.09.2025

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