Aktenzeichen: 61 IN 59/25
Mit Beschluss vom 25. September 2025 hat das Amtsgericht Bad Homburg vor der Höhe – Insolvenzgericht – im Rahmen eines laufenden Insolvenzantragsverfahrens eine vorläufige Maßnahme zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens der FB-MOTORRAD GmbH getroffen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Hans-Mess-Straße 17, 61440 Oberursel, wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Werner Freienstein. Ziel der Anordnung ist es, eine geordnete und gesicherte Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu ermöglichen.
Gemäß § 21 der Insolvenzordnung wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Dies bedeutet, dass sämtliche Verfügungen über Vermögenswerte ab sofort nur noch mit Zustimmung der gerichtlich bestellten vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Auf diese Weise wird verhindert, dass unkoordinierte oder gläubigerbenachteiligende Handlungen vorgenommen werden können, die das Insolvenzvermögen schmälern würden.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt. Sie ist tätig bei der Kanzlei Schneider Geiwitz, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, und erreichbar unter der Telefonnummer 069-68974760 sowie per E-Mail an petra.heidenfelder@schneidergeiwitz.de. Weitere Informationen zur Kanzlei sind unter www.schneidergeiwitz.de abrufbar.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein erster bedeutender Schritt im weiteren Verlauf des Verfahrens unternommen. In den kommenden Wochen wird die vorläufige Verwalterin die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und dem Insolvenzgericht die erforderlichen Grundlagen für eine fundierte Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens liefern.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Beschlussdatum: 25. September 2025
Erlassen durch das Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe – Insolvenzgericht