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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Lebenswelten Vorratsgesellschaft 4 GmbH & Co. KG aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 502 IN 193/24

Mit Beschluss vom 24. September 2025 hat das Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – die im Zusammenhang mit dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lebenswelten Vorratsgesellschaft 4 GmbH & Co. KG am 16. September 2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben.

Die Schuldnerin mit Sitz in der Bergischen Landstraße 82a, 51375 Leverkusen, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRA 35996 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Lebenswelten Verwaltungs GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter HRB 110203. Diese wiederum wird durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Herrn Dr. Thomas Götzen sowie Herrn Alexander Schmitz vertreten.

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen bedeutet, dass sämtliche zuvor zur Absicherung des Schuldnervermögens getroffenen gerichtlichen Anordnungen – etwa zur Einschränkung der Verfügungsbefugnis oder zur Einziehung von Forderungen – mit sofortiger Wirkung entfallen.

Dieser Schritt deutet regelmäßig darauf hin, dass entweder die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr vorliegen oder sich das Verfahren aus anderen Gründen erledigt hat – etwa durch Rücknahme des Insolvenzantrags, durch anderweitige Erledigung oder durch rechtskräftige Ablehnung.

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.

Erlassen am 24. September 2025
Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht

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