Aktenzeichen: 25 IN 117/25
Am 24. September 2025 um 16:00 Uhr hat das Amtsgericht Wolfsburg – Insolvenzgericht – im Rahmen des laufenden Insolvenzantragsverfahrens eine vorläufige Maßnahme zum Schutz der Vermögenswerte der Robofunktion GmbH getroffen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Major-Hirst-Straße 11, 38442 Wolfsburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 101140 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Werner, wohnhaft in der Böcklinstraße 42, 38448 Wolfsburg.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. jur. Till Zech, Kanzlei InsOwerk Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte & Steuerberater, Jasperallee 86/87, 38102 Braunschweig, bestellt. Er ist telefonisch unter 0531/8011 8110 sowie per E-Mail an recht@insowerk.de erreichbar. Weitere Informationen zur Kanzlei sind unter www.insowerk.de abrufbar.
Mit der gerichtlichen Anordnung wurde verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme gemäß § 21 Abs. 2 InsO dient der Sicherung des schuldnerischen Vermögens und verhindert unkontrollierte oder gläubigerbenachteiligende Transaktionen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens.
Darüber hinaus wurden auch die Drittschuldner der Antragstellerin – also Personen oder Unternehmen, die der Schuldnerin gegenüber Leistungen schulden – dazu aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Das bedeutet, dass Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen dürfen, um Rechtssicherheit und Gleichbehandlung aller Gläubiger zu gewährleisten.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Zusätzlich können auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei folgendem Gericht einzulegen:
Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg
(Postfach 100141, 38401 Wolfsburg)
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931
Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Erfolgt die Bekanntmachung auf dem Wege der öffentlichen Veröffentlichung, beginnt die Frist mit dem Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung. Tritt die öffentliche Bekanntmachung neben einer Zustellung auf, ist das jeweils frühere Ereignis für den Fristbeginn maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden – dabei kommt es jedoch auf den rechtzeitigen Eingang beim zuständigen Amtsgericht Wolfsburg an. Die Beschwerdeschrift muss den angefochtenen Beschluss benennen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen eingelegt wird. Im Fall einer teilweisen Anfechtung ist der Umfang genau zu bezeichnen. Eine Begründung der Beschwerde wird empfohlen.
Beschlussdatum: 24. September 2025
Erlassen durch das Amtsgericht Wolfsburg – Insolvenzgericht