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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hausbaumanagement Nolden GmbH angeordnet
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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hausbaumanagement Nolden GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 49 IN 49/25

Am 25. September 2025 um 10:31 Uhr hat das Amtsgericht Kleve – Insolvenzgericht – im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung des Vermögens der Hausbaumanagement Nolden GmbH getroffen.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Stauffenbergstraße 27, 47608 Geldern, ist unter der Handelsregisternummer HRB 12589 beim Amtsgericht Kleve eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Ralf Nolden.

Zum Schutz der Gläubigerinteressen und zur geordneten Vorbereitung einer möglichen Insolvenzabwicklung wurde gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, jegliche nachteilige Veränderungen am Schuldnervermögen zu verhindern, bis das Gericht über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens entscheidet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Bero-Alexander Lau bestellt. Er ist unter der Kanzleianschrift Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf tätig. Mit seiner Bestellung ist Dr. Lau umfassend damit beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen, das Vermögen zu sichern und erste Schritte zur geordneten Verwaltung einzuleiten.

Die Anordnung beinhaltet insbesondere, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen, wodurch gewährleistet wird, dass kein Mittelabfluss ohne Kontrolle erfolgt.

Zugleich wurde den Schuldnern der Schuldnerin – den sogenannten Drittschuldnern – ausdrücklich untersagt, weiterhin Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und offene Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder in Empfang zu nehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Drittschuldner wurden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen.

Darüber hinaus untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Mit dieser Entscheidung schafft das Insolvenzgericht einen geordneten Rahmen für die Prüfung der finanziellen Lage der Hausbaumanagement Nolden GmbH und stellt sicher, dass keine einseitigen Vermögensverschiebungen zum Nachteil der Gläubiger erfolgen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve eingesehen werden.

Beschlussdatum: 25. September 2025
Erlassen durch das Amtsgericht Kleve – Insolvenzgericht

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