Ein weiteres mittelständisches Unternehmen aus dem Kfz-Sektor steht unter finanziellen Druck: Das Amtsgericht Gießen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Auto Geißler Betriebs GmbH, ansässig in Grünberger Straße 99 b, 36304 Alsfeld, am heutigen Tage die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft, im Handelsregister Gießen unter HRB 5094 geführt, ist in der Autobranche tätig, insbesondere im Handel und der Reparatur von Fahrzeugen. Geschäftsführer ist Herr Klaus Geißler aus Schwalmtal, anwaltlich vertreten durch Rechtsanwältin Christina Rogalla in Alsfeld.
Rechtsanwalt Michel Lichtenberg als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Kanzlei Voelpel | Lichtenberg in Gießen, bestellt. Bereits mit dem Beschluss vom 24.09.2025 um 10:25 Uhr wurde die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin stark eingeschränkt:
- Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft – z. B. Zahlungen, Veräußerungen oder Sicherheitenbestellungen – dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.
- Einziehung von Forderungen, deren Abtretung oder sonstige Verfügung hierüber, sind der Auto Geißler Betriebs GmbH untersagt.
- Der Schuldnerin wurde ein sogenannter Zustimmungsvorbehalt auch für arbeitsrechtliche Veränderungen auferlegt: Neueinstellungen, Kündigungen oder Vertragsänderungen bedürfen der Zustimmung des Verwalters.
- Drittschuldnern, die der Gesellschaft Geld schulden, ist es verboten, direkt an das Unternehmen zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
- Zudem wurden Zwangsvollstreckungen und Vollziehungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft mit sofortiger Wirkung untersagt – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögensgegenstände.
Erweiterte Befugnisse für den vorläufigen Verwalter
In einem weiteren Beschluss, ebenfalls am 24.09.2025 ergangen, wurden Rechtsanwalt Lichtenberg Einzelermächtigungen zur Vornahme bestimmter Handlungen für die spätere Insolvenzmasse eingeräumt. Einzelheiten dieses Beschlusses sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar, was darauf schließen lässt, dass gezielte Eingriffe zur Sicherung und Verwaltung der Vermögenswerte erforderlich waren.
Hintergrund und Bedeutung
Die Auto Geißler Betriebs GmbH ist ein klassischer Kfz-Betrieb mit regionaler Verankerung, der – wie viele andere Mittelständler – offenbar unter der Kombination aus steigenden Betriebskosten, technologischen Umbrüchen in der Fahrzeugbranche sowie möglicherweise Liquiditätsengpässen leidet. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet nicht automatisch die endgültige Insolvenz, sondern ist eine Maßnahme zum Schutz des Vermögens bis zur abschließenden Entscheidung über die Verfahrenseröffnung.
Was folgt?
Rechtsanwalt Lichtenberg wird nun das vorhandene Vermögen, die offenen Forderungen, Verbindlichkeiten sowie die Betriebsstruktur prüfen. Sollte sich herausstellen, dass ausreichend Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Sanierungsversuch oder eine übertragende Sanierung durchzuführen, etwa durch einen Investor oder Käufer.
Aktenzeichen: 6 IN 201/25 – Amtsgericht Gießen, Beschlüsse vom 24.09.2025
Kontakt Insolvenzverwalter:
RA Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen
Tel.: 0641/480290-38 · Fax: 0641/48029030 · Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com