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Zahlreiche Unternehmen scheitern an Insolvenzmassekosten – Gerichte weisen Anträge wegen Mittellosigkeit ab

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Laufe der vergangenen Wochen wurden zahlreiche Insolvenzanträge bundesweit abgewiesen – nicht etwa wegen Unrechtmäßigkeit, sondern wegen fehlender Masse zur Deckung der Verfahrenskosten. Eine beunruhigende Entwicklung, die tiefergehende wirtschaftliche Probleme im Mittelstand und darüber hinaus offenbart. Im Fokus stehen unter anderem die Biser Company GmbH (Berlin), die etoxx Deutschland AG (Offenbach), die GM Mirabilien GmbH (Berlin) und das Seniorenheim „zum Jaud“ Verwaltungs GmbH (Bad Heilbrunn).

Insolvenzverfahren an Massehürde gescheitert

Die betroffenen Unternehmen eint ein tragisches Schicksal: Sie hatten bereits derart hohe Verbindlichkeiten und derart geringe liquide Mittel, dass selbst die Durchführung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr wirtschaftlich darstellbar war. Gemäß § 26 InsO („Abweisung mangels Masse“) wird ein Insolvenzantrag zurückgewiesen, wenn nicht einmal die Verfahrenskosten (z. B. für Insolvenzverwalter, Gericht und Verwaltung) durch vorhandenes Vermögen gedeckt werden können.

1. Biser Company GmbH (Berlin)

Aktenzeichen: 36b IN 8675/24 – Beschluss vom 12.09.2025
Das Amtsgericht Charlottenburg lehnte den Antrag eines Gläubigers gegen die Biser Company GmbH ab. Geschäftsführer Biser Asenov, mit Sitz in der Französischen Straße, steht damit vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Eine Restabwicklung könnte nur noch außerhalb eines geordneten Insolvenzverfahrens erfolgen.

2. etoxx Deutschland AG (Offenbach am Main)

Aktenzeichen: 70 IN 238/24 – Beschluss vom 01.04.2025
Auch die etoxx Deutschland AG, vertreten durch Steffen Lexa, wurde mangels Masse in die Zwangsabwicklung entlassen. Der Antrag wurde bereits im April zurückgewiesen, was darauf hindeutet, dass das Unternehmen womöglich bereits zuvor wirtschaftlich am Ende war.

3. GM Mirabilien GmbH (Berlin)

Aktenzeichen: 3608 IN 661/25 – Beschluss vom 10.09.2025
Ein weiteres Berliner Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Aleksandrs Aleksandrovics, musste sich mit einer Abweisung durch das Amtsgericht Charlottenburg abfinden. Der Sitz in der Mühlenstraße konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Unternehmen über keinerlei nennenswerte Insolvenzmasse mehr verfügte.

4. Seniorenheim „zum Jaud“ Verwaltungs GmbH (Bad Heilbrunn)

Aktenzeichen: IN 25/25 – Beschluss vom 19.09.2025
Selbst der soziale Dienstleistungssektor bleibt nicht verschont. Die Seniorenheim-Verwaltungsgesellschaft unter Leitung von Monika Lachmuth konnte weder ihre Verpflichtungen bedienen, noch die gerichtlichen Kosten decken. Das Amtsgericht Wolfratshausen verweigerte daher die Verfahrenseröffnung.

Hintergrund: Warum Masse entscheidend ist

Ein Insolvenzverfahren verursacht erhebliche Kosten: Gutachter, Verwalter, Verwaltung sowie gegebenenfalls Sachverständige und Gläubigerausschüsse müssen bezahlt werden. Nur wenn genügend Vermögen vorhanden ist, um diese Kosten zumindest anteilig zu decken, wird ein Verfahren überhaupt eröffnet. Andernfalls scheitert das Verfahren an der wirtschaftlichen Hürde – mit gravierenden Folgen für Gläubiger, Mitarbeiter und Vertragspartner.

Fazit

Die wachsende Zahl abgewiesener Insolvenzanträge verdeutlicht nicht nur die wirtschaftliche Zerbrechlichkeit vieler Unternehmen, sondern auch die Bedeutung frühzeitiger Restrukturierung und transparenter Finanzführung. In diesen Fällen bleibt den Gläubigern oft nur der Verlust, denn ohne Insolvenzverfahren gibt es keinen offiziellen Verteilungsmechanismus – und in der Regel auch kein pfändbares Vermögen mehr.

Ob dieser Trend anhält oder sich durch politische Maßnahmen und wirtschaftliche Stabilisierung stoppen lässt, bleibt abzuwarten. Fest steht: Für viele Unternehmen kommt die Erkenntnis zu spät.

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