Aktenzeichen: 810 IN 565/25 – Amtsgericht Frankfurt am Main
Am 10. September 2025 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Triton III Holding 4 GmbH, mit Sitz c/o Triton Beratungsgesellschaft GmbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main, eine Entscheidung von besonderer Tragweite getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung (InsO) mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 88561 eingetragene Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Volker Stumpf, konnte demnach nicht die zur Deckung der Verfahrenskosten erforderliche Masse aufbringen. In solchen Fällen sieht das Gesetz vor, dass auf die Eröffnung des Verfahrens verzichtet wird, da ein geordnetes Insolvenzverfahren wirtschaftlich nicht durchführbar wäre.
Mit der Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse ist die Gesellschaft nun de facto zahlungsunfähig und ohne rechtlichen Schutz, was erhebliche Konsequenzen für Gläubiger, Vertragspartner und potenzielle Investoren bedeutet. Forderungen können nicht im Rahmen eines geregelten Insolvenzverfahrens angemeldet oder geltend gemacht werden.
Diese Entscheidung dokumentiert zugleich die prekäre finanzielle Lage der Triton III Holding 4 GmbH, die nicht einmal in der Lage war, die notwendigen Kosten eines Insolvenzverfahrens aufzubringen. Eine Löschung der Gesellschaft aus dem Handelsregister dürfte bei weiterer Zahlungsunfähigkeit in naher Zukunft folgen, sofern kein anderweitiger Vermögenszufluss stattfindet.
Amtsgericht Frankfurt am Main – 10.09.2025