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Rheinbau Langenfeld GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 503 IN 202/25 – Amtsgericht Düsseldorf

Am 22. September 2025 um 14:44 Uhr hat das Amtsgericht Düsseldorf im Rahmen des laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Rheinbau Langenfeld GmbH tiefgreifende Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmenswerte angeordnet.

Die Gesellschaft mit Sitz in Gebäude B, Raiffeisenstraße 3, 40764 Langenfeld (Rheinland), eingetragen im Handelsregister Düsseldorf unter HRB 101402 und vertreten durch Geschäftsführer Herrn Milaim Ahmeti, befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten, die nun unter Aufsicht des Gerichts untersucht werden.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Britta Hoff, mit Kanzleisitz in der Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf, bestellt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und die Voraussetzungen für die mögliche Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens zu prüfen.

Dem Unternehmen wurde mit sofortiger Wirkung jede Verfügung über Vermögensgegenstände untersagt, es sei denn, diese erfolgt mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Dieses Verfügungsverbot betrifft insbesondere auch das Einziehen offener Forderungen.

Zugleich wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft – darunter Kunden und Vertragspartner – verboten, Zahlungen an die Rheinbau Langenfeld GmbH zu leisten. Zahlungen sind ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten, die zur Entgegennahme von Bankguthaben und sonstigen Forderungen bevollmächtigt ist.

Weiterhin wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin ausgesetzt, sofern sie sich nicht auf unbewegliches Vermögen beziehen. Auch laufende Maßnahmen wurden vorläufig gestoppt, um eine gleichmäßige Sicherung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Diese Anordnung ist ein wichtiger Zwischenschritt in einem regulierten Verfahren, das darauf abzielt, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft transparent zu machen und die Gläubigerinteressen zu wahren.

Amtsgericht Düsseldorf – 22.09.2025

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