Aktenzeichen: 401 IN 1799/25 – Amtsgericht Leipzig
In einer bedeutsamen Entscheidung hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht am 22. September 2025 um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der VBBV Verwaltungs- und Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Delitzsch, Bismarckstraße 64, angeordnet.
Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter der Nummer HRA 15871 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin BV Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Herr Pierre Rainer Gustav Trojahn ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, drohende Nachteile für die Gläubiger abzuwenden und die Geschäftsführung in dieser Übergangsphase zu überwachen.
Gemäß gerichtlicher Anordnung sind alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch das Einziehen von Forderungen oder die Verfügung über Bankguthaben. Im Rahmen seiner Befugnisse ist der vorläufige Insolvenzverwalter zudem berechtigt, das schuldnerische Vermögen in Besitz zu nehmen und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
Darüber hinaus wurde den Drittschuldnern ausdrücklich untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch mit Zustimmung oder direkt an den vorläufigen Verwalter erfolgen. Ziel ist, die künftige Insolvenzmasse vollständig und gesichert zu erfassen.
Zur Sicherung der Transparenz und Kontrolle erhält der Insolvenzverwalter weitreichende Rechte: Er darf die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen, Einsicht in alle Bücher und Geschäftspapiere nehmen sowie Informationen bei Banken, Behörden, Rechtsanwälten und Steuerberatern einholen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, vollumfänglich mitzuwirken und alle Auskünfte zu erteilen, die für die Aufklärung der wirtschaftlichen Lage erforderlich sind.
Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin – soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen – werden einstweilen eingestellt, neue Maßnahmen sind untersagt. Einzige Ausnahme bilden Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Diese Entscheidung markiert einen entscheidenden Einschnitt im Geschäftsverlauf der VBBV Verwaltungs- und Betriebs GmbH & Co. KG. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Sanierungsprozess erfolgen kann, wird maßgeblich von den kommenden Wochen abhängen.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht, 22.09.2025