Aktenzeichen: 340 IN 389/25 – Amtsgericht Magdeburg
Am 23. September 2025 hat das Amtsgericht Magdeburg in einem bedeutenden Schritt zur Absicherung der Vermögenswerte die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Synostik Energy GmbH, ansässig im Gewerbegebiet West 3, 39646 Oebisfelde-Weferlingen, angeordnet. Die Anordnung erfolgte um 09:40 Uhr und dient der Sicherung der Insolvenzmasse sowie der ordnungsgemäßen Abwicklung im Vorfeld einer möglichen Verfahrenseröffnung.
Die Synostik Energy GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 30208 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Heiko Gorges und Florian Seiler vertreten. Das Unternehmen ist auf den Handel mit Elektromaterial für erneuerbare Energiesysteme spezialisiert und bietet darüber hinaus ein breites Spektrum an Dienstleistungen an – von der Installation von Photovoltaikanlagen, Ladeinfrastruktur und Kleinwindkraftanlagen über Wartung, Service und Reinigung bis hin zur Verwaltung von Energieanlagen und Gebäuden.
Angesichts dieser vielseitigen Aktivitäten und ihrer Bedeutung im wachsenden Markt für grüne Energielösungen stellt die angeordnete Maßnahme einen tiefen Einschnitt dar.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Karina Schwarz aus Magdeburg bestellt. Die erfahrene Juristin der Kanzlei Insolvenzverwaltungen Schwarz & Kollegen wird fortan sämtliche Vermögensdispositionen der Schuldnerin überwachen. Verfügungen der Synostik Energy GmbH sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Verwalterin rechtswirksam.
Zudem wurde den Drittschuldnern – das heißt den Schuldnern der Synostik Energy GmbH – durch gerichtlichen Beschluss untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Sie sind aufgefordert, sämtliche Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen.
Die vorläufige Verwaltung dient dem Zweck, das bestehende Vermögen der Gesellschaft zu sichern, laufende Geschäfte zu überwachen und eine erste Einschätzung zur wirtschaftlichen Lage sowie zur möglichen Fortführbarkeit des Unternehmens zu treffen. Gerade im Bereich der erneuerbaren Energien, der sich als zukunftsweisender Wirtschaftszweig etabliert hat, dürfte das Verfahren nicht nur für Mitarbeiter und Gläubiger, sondern auch für Marktpartner von erheblicher Relevanz sein.
Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg – Insolvenzgericht eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 23.09.2025