Aktenzeichen: 505 IN 244/25 – Amtsgericht Wuppertal
Ein weiterer bedeutender Schritt in der wirtschaftlichen Restrukturierung der Kiekert-Unternehmensgruppe hat sich am 23. September 2025 vollzogen. Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens hat das Amtsgericht Wuppertal um 10:49 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Kiekert Holding GmbH angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz am Höseler Platz 2, 42579 Heiligenhaus ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter der Nummer HRB 24414 eingetragen. Die Geschäftsführung liegt in den Händen von Jerome Alfred Leonard Debreu, Yupeng He und Chui Ling Lee, die ebenfalls führende Rollen in anderen Gesellschaften der Kiekert-Gruppe innehaben.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Gewährleistung eines geordneten Verfahrens wurde Joachim Exner, Rechtsanwalt aus Nürnberg, erneut zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Exner, bekannt für seine fundierte Erfahrung in komplexen Sanierungsverfahren, übernimmt in dieser Funktion ab sofort die Kontrolle über das Vermögen der Gesellschaft.
Das Gericht hat der Kiekert Holding GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Das bedeutet: Die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sämtliche Vermögensgegenstände der Gesellschaft, inklusive des Einzugs von Bankguthaben und Außenständen, liegt nun ausschließlich beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor weiteren Zugriffen zu schützen und eine bestmögliche Übersicht über die Vermögensverhältnisse zu erlangen.
Zudem wurde den Schuldnern der Kiekert Holding GmbH untersagt, weiterhin an die Gesellschaft selbst zu leisten. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Ebenso wurden alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sofern sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen, per Gerichtsbeschluss ausgesetzt.
Diese Anordnung markiert einen bedeutenden Einschnitt für die Konzernmutter, die bislang als übergeordnete Steuerungseinheit der Kiekert-Gruppe fungierte. Angesichts des parallelen Insolvenzverfahrens der operativen Tochtergesellschaft, der Kiekert AG (Az. 505 IN 243/25), deutet sich ein umfassender Sanierungsprozess auf Holding- und Gesellschaftsebene an.
Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob durch das Insolvenzverfahren ein Neustart unter geordneten wirtschaftlichen Bedingungen ermöglicht werden kann oder eine tiefere Umstrukturierung des Unternehmensverbunds notwendig wird.
Amtsgericht Wuppertal – 23.09.2025