Die juristische Auseinandersetzung um die neue Grundsteuer spitzt sich zu. Mehr als 2000 Immobilieneigentümer haben bundesweit Klage gegen die Neuregelung eingelegt. Der zentrale Vorwurf: Die Bewertungsgrundlagen seien teils realitätsfern, die Berechnungen intransparent und die finanzielle Belastung ungleich verteilt. Nun liegt der Fall beim Bundesfinanzhof (BFH) in München – das höchste deutsche Steuergericht steht vor wegweisenden Entscheidungen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger betreffen könnten.
Insgesamt 14 Revisionsverfahren sind dort bereits anhängig. Die ersten mündlichen Verhandlungen zum sogenannten Bundesmodell sollen im November beginnen. Ein endgültiges Urteil dürfte nicht nur für die klagenden Eigentümer, sondern auch für die Städte und Gemeinden von enormer Tragweite sein – schließlich zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.
Hessen an der Spitze der Klagezahlen
Besonders hoch ist die Zahl der Verfahren in Hessen mit bislang 636 Klagen. Auch in Nordrhein-Westfalen (425) und weiteren Flächenländern stapeln sich die Klageschriften. Viele Prozesse ruhen aktuell, bis der Bundesfinanzhof sein Urteil spricht – eine Praxis, die der juristischen Bedeutung der Verfahren Rechnung trägt. Währenddessen haben zahlreiche Kläger ihre Verfahren auch schon zurückgezogen, viele Klagen wurden abgewiesen.
Streitpunkt: Bundesmodell vs. Länderwege
Die Grundsteuerreform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die jahrzehntelangen Einheitswerte – teils seit 1935 im Osten und 1964 im Westen – 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Gesetzgeber führte daraufhin das sogenannte Bundesmodell ein, das auf Faktoren wie Bodenrichtwert, Gebäudetyp, Größe, Alter und regionaltypischer Miete basiert.
Allerdings sah das Reformgesetz eine Öffnungsklausel vor – und mehrere Bundesländer machten davon Gebrauch. Bayern etwa entwickelte ein einfacheres Modell, das allein auf Flächen basiert. Baden-Württemberg kombiniert Grundstücksfläche mit Bodenrichtwert, Hessen setzt auf ein ähnliches Modell. Diese föderale Vielfalt erschwert die rechtliche Einheitlichkeit und zwingt den BFH zu einer Serie von Einzelfallentscheidungen – mit möglichen Signalwirkungen für andere Bundesländer.
Haus & Grund warnt vor „Grundsteuer-Ungeheuer“
Besonders lautstarke Kritik kommt vom Eigentümer-Verband Haus & Grund, der mehrere Musterverfahren unterstützt. Die Juristin Sibylle Barent sagte: „Wir begleiten aktuell Verfahren in Chemnitz, Düsseldorf, Köln und Berlin/Brandenburg – sie alle richten sich gegen das Bundesmodell.“ Auch der Vorwurf der versteckten Steuererhöhung steht im Raum. Zwar soll die Reform aufkommensneutral sein, doch die Realität sieht oft anders aus: Einzelne Eigentümer zahlen deutlich mehr als zuvor, während andere profitieren.
Diese Ungleichbehandlung wird von Klägern und ihren Anwälten als verfassungsrechtlich problematisch angesehen – insbesondere mit Blick auf das Gleichheitsgebot.
Kommunen unter Druck, Mieter indirekt betroffen
Obwohl nur Immobilieneigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet sind, betrifft die Debatte letztlich nahezu alle Bürger. Denn Vermieter können die Steuer über die Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Angesichts steigender Wohnkosten sorgt die Reform daher auch bei Mieterverbänden für Nervosität.
Zudem stehen viele Kommunen vor dem finanziellen Abgrund und könnten durch eigene Hebesatzanpassungen versuchen, mehr Einnahmen zu generieren – was wiederum den Steuerdruck auf Eigentümer und Mieter erhöht.
Ausblick: Entscheidung mit Sprengkraft
Der Bundesfinanzhof bereitet sich nun intensiv auf die Grundsatzverhandlungen vor. Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte, dass die ersten Termine im November stattfinden sollen – ein exaktes Datum steht noch aus. Die Klagen gegen die Ländermodelle, etwa aus Bayern oder Hessen, sollen erst ab 2026 verhandelt werden.
Egal wie das Urteil ausfällt: Es dürfte langfristig die steuerpolitische Landschaft in Deutschland verändern. Denn ob das „Bundesmodell“ einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung standhält, ist weiterhin offen. Bis dahin bleibt für viele Eigentümer – und ihre Mieter – eine große Unsicherheit.