Aktenzeichen: IN 105/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Vegas Casino Entertainment Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Von-Behring-Straße 7, 88131 Lindau, hat das Amtsgericht Kempten (Allgäu) am 16. September 2025 um 16:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kempten unter der Nummer HRB 10163 eingetragen und wird gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Citak Hüseyin. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Hezel Hancke Partner, Ludwig-Kick-Straße 66, 88131 Lindau.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu), bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0831 20691470, per Fax unter 0831 20691479 und per E-Mail unter henrik.brandenburg at mhbk.de.
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 bis 6
87435 Kempten (Allgäu)
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern keine Verkündung erfolgt, mit deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung. Bei postalischer Zustellung gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Im Fall der öffentlichen Bekanntmachung im Internet beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kempten oder eines anderen Amtsgerichts eingelegt werden. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang in Kempten. Die Beschwerde muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt wird. Sie ist vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch in elektronischer Form eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, etwa über das besondere elektronische Anwaltspostfach oder das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) – Insolvenzgericht – 16. September 2025