Aktenzeichen: 9 IN 108/25
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Janßen Frischdienst GmbH, Mühlenweg 38, 49699 Lindern (Oldenburg), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 200581, vertreten durch die Geschäftsführer Siegbert Zager, Erlenstraße 7, 49688 Lastrup, und Kevin-Dieter Aselage, Mühlenweg 38, 49688 Lastrup, hat das Amtsgericht Cloppenburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Wilhelm Perk, Zum Osteresch 1, 26901 Lorup, bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 05954 99991-0, per Fax unter 05954 99991-39 sowie per E-Mail unter lorup@ra-perk.de.
Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, ab sofort nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Absatz 1 Satz 3 Insolvenzordnung).
Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Darüber hinaus kann die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden, wenn nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gerügt werden soll.
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Cloppenburg
Insolvenzabteilung
Burgstraße 9
49661 Cloppenburg
einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung gilt die Entscheidung zwei Tage nach der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgt sowohl eine besondere Zustellung als auch eine öffentliche Bekanntmachung, gilt das frühere Ereignis.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu erklären. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang bei dem oben genannten Gericht. Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung über die Einlegung der Beschwerde enthalten. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Hinweis zum Datenschutz
Informationen gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie Hinweise zu Ihren Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Cloppenburg unter www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch per Post zugesandt.
Amtsgericht Cloppenburg, 17. September 2025