Aktenzeichen: 97 IN 134/25
Am 16. September 2025, exakt um 10:53 Uhr, hat das Amtsgericht Bonn in einem bedeutsamen Schritt das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der G + H Solar GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter der Nummer HRB 14796 geführt wird und seinen Sitz in der Otto-von-Guericke-Straße 13 in 53757 Sankt Augustin hat, wird gesetzlich vertreten durch seinen Geschäftsführer, Herrn Manfred Großkinsky, wohnhaft in der Teutonenstraße 15 in 53175 Bonn.
Mit dieser Anordnung wird Steuerberater Thomas Steger, ansässig in der Kölnstraße 135 in 53757 Sankt Augustin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Maßnahme erfolgte auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) und markiert einen kritischen Wendepunkt in der wirtschaftlichen Geschichte des Unternehmens.
Von nun an dürfen Verfügungen über das Vermögen der G + H Solar GmbH nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam erfolgen. Dies stellt sicher, dass keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen mehr stattfinden und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Gleichzeitig richtet sich eine klare Anweisung an die Schuldner der G + H Solar GmbH: Jegliche Zahlungen an das Unternehmen sind untersagt. Stattdessen wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, sämtliche Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Auch diese Maßnahme dient der Sicherung des noch vorhandenen Vermögens und der transparenten Abwicklung des Verfahrens.
Ferner wurde verfügt, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung – gegen die Schuldnerin grundsätzlich untersagt sind, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt, was dem Unternehmen eine kurze Atempause inmitten der wirtschaftlichen Turbulenzen gewährt.
Das Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die angespannte Lage der G + H Solar GmbH, die sich trotz ihres Engagements im zukunftsweisenden Bereich der Solarenergie mit ernsthaften wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sieht. Mit der Bestellung eines erfahrenen vorläufigen Insolvenzverwalters ist nun ein erster Schritt zur Klärung und möglichen Neuordnung der Unternehmensverhältnisse getan.
Amtsgericht Bonn, 16. September 2025